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Als Systementwickler unterstützen wir Sie entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der kundenspezifischen Entwicklung und Konstruktion über die Muster- und Serienproduktion bis hin zum After Sales Service.

LifeCycle

Wir unterstützen Sie bei der Verwirklichung Ihrer Ideen. Sie entscheiden, in welcher Entwicklungsphase Sie uns einbinden möchten

Konzept

In über 20 Jahren haben wir für eine Vielzahl von Aufgaben Konzepte erarbeitet und bieten Ihnen ein breites Know-how. Wir stellen auch herkömmliches in Frage und erarbeiten mit Ihnen neue, kreative Ideen.

Entwicklung

Wir entwickeln für Sie Prototypen. In der Hardwareentwicklung prüfen wir die einzelnen Bauteile auf Eignung, erstellen Schaltpläne und das PCB-Design, prüfen dieses und liefern Ihnen eine fertig bestückte, getestete Leiterplatte, gerne auch mit Meßprotokol. In der Softwareentwicklung sprechen wir mit Ihnen die Schnittstellen und Anforderungen ab. Wir arbeiten nach dem XP-Modell. Das bedeutet, dass Sie jederzeit den Entwurf steuern können.

Fertigung

In der Hardwarefertigung beraten wir sie bei der Beschaffung und Herstellung.

After Sales Service

Auch nach dem Rollout lassen wir Sie nicht alleine. Wir unterstützen Sie bei Schulungen beim Endkunden und beim Support

Optimierung

Jedes Produkt wird ständig optimiert. Sei es, dass die Herstellungskosten zu senken sind, die Fertigung zu vereinfachen ist oder dass neue Ideen umgesetzt werden sollen. Wir sind an langfristige Partnerschaften interessiert und unterstützen Sie dabei.

Softwareentwicklung

Software

Während sich die Anforderungen bei der Mikroprozessorprogrammierung im Wesentlichen aus dem Umfeld ergeben, ist eine klare Spezifikation einer komplexen Anwendungssoftware kaum möglich. Daher gestalten wir die Entwicklung für Sie iterativ. Sie werden bei jedem Zwischenschritt miteingebunden und entscheiden, ob das letzte Zwischenziel erreicht wurde, was verändert werden muss und vergeben die Prioritäten.

Wir haben Erfahrung mit sehr umfangreicher Anwendungssoftware von mehreren Mio. Zeilen Code unter Windows und programmieren vorwiegend mit C++. Wir implementieren Ihre Software aber auch gerne in Java oder C#.

Des Weiteren haben wir über 20 Jahre Erfahrung in der Bildverarbeitung vorwiegend im industriellen Umfeld.

Hardwareentwicklung

Hardware

Wir entwickeln für Sie analoge und digitale Schaltungen. Dabei setzen wir auch moderne und effiziente Mikrocontroller ein. Wir entwickeln Ihr Produkt vom Konzept bis zur Serienreife und unterstützen Sie bei der Fertigung.

Je nach Einsatzgebiet prüfen wir die typischen Szenarien und erstellen darüber Meßprotokolle.

Sie finden uns unter:

Ingenieurbüro Schmitz

Kempener Dyk 8

47647 Kerken

Tel.: 02833 601643

info@ingenieurbuero-schmitz.com

Datenschutzerklärung

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Christian Schmitz

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an eine Aufsichtsbehörde wenden, z. B. an die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundeslands Ihres Wohnsitzes oder an die für uns als verantwortliche Stelle zuständige Behörde.

Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

Art der Datenspeicherung

Es werden von unserem Provider nur soweit Daten gespeichert (IP-Adresse, Zeitpunkt), wie es für den Betrieb erforderlich ist. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst.

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Christian Schmitz

Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt (Version 2018-09-24).

Ingenieurbüro Schmitz

Kempener Dyk 8

47647 Kerken

Verantwortlich für diese Seiten ist: Christian Schmitz

Wir sind zu den Geschäftzeiten zu erreichen unter:

Tel.: +49 2833 601643

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an:

info@ingenieurbuero-schmitz.com

Bei Fragen zu bestehenden Produkten wenden Sie sich bitte an:

support@ingenieurbuero-schmitz.com

Für Hinweise zu dieser Webseite wenden Sie sich bitte an:

webmaster@ingenieurbuero-schmitz.com

Finanzamt Geldern: 113/5151/0894

Über uns

Menschen

Wir verfügen über 20 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von kundenspezifischer Hard- und Software. Unsere Produkte befinden sich weltweit bei namhaften Firmen im Einsatz. Der Schwerpunkt liegt in der Programmierung von Anwendungen unter Windows, die Anbindung existierender Hardware oder die Entwicklung neuer Hardware. Wir suchen langfristige Partnerschaften mit unseren Kunden. Die Palette unserer Anwendung reicht von kleinen Programmen und Hilfswerkzeugen bis zu komplexen Anwendungen mit mehreren Mio. Zeilen Code. Der Fokus der Hardware liegt in der Meßdatenerfassung und in der Steuerung. Wir betreuen Sie während der Konzeptphase und der Markteinführung und unterstützen Sie bei Schulungen und Support beim Endkunden.

Ingenieurbüro Schmitz

Kempener Dyk 8

47647 Kerken

info@ingenieurbuero-schmitz.com

Wir sind zu den Geschäftzeiten Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erreichen unter:

Tel.: +49 2833 601643

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Abweichende Vereinbarungen von der AGB sind nur in schriftlicher Form wirksam.

Änderungen

Das Ing-Büro Schmitz ist berechtigt, die AGB zu ändern. Der Kunde wird in einem solchen Fall über die Änderung informiert. Er wird auf die ihm zustehende Möglichkeit hingewiesen, binnen eines Monats der Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so besteht das Vertragsverhältnis mit den geänderten Bedingungen fort. Im Fall des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert fort, das Ing.-Büro Schmitz ist jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

Abnahme

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vertragsmäßigkeit der Software samt Dokumentation auf die wesentlichen Funktionen hin zu überprüfen und bei Vertragsmäßigkeit deren Abnahme schriftlich zu erklären. Die Prüffrist beträgt vier Wochen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Software gilt als abgenommen, sobald nach Ablauf der Prüffrist auf die Dauer von zwei Wochen deren Nutzbarkeit nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist. Die Software gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber dies durch schlüssiges Verhalten anzeigt. Bei geringfügigen Mängeln darf die Abnahme nicht verweigert werden.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Auftraggeber hat einen verantwortlichen Ansprechpartner zu nennen, der Entscheidungen treffen oder herbeiführen kann. Der Ansprechpartner hat Entscheidungen schriftlich festzuhalten. Der Ansprechpartner steht dem Auftragnehmer für notwendige Informationen zur Verfügung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber stellt auf Wunsch des Auftragnehmers unentgeltlich einen Arbeitsplatz und Arbeitsmittel zur Verfügung falls die Arbeit im Ganzen oder zum Teil vor Ort ausgeführt werden soll oder muss. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich alle zu Einarbeitung und Durchführung notwendigen Informationen und Leistungen zur Verfügung.

Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software samt Dokumentation bei vertragsgemäßem Einsatz der beabsichtigten Aufgabenstellung entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die ihre Tauglichkeit aufheben oder mindern. Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten beginnt mit der Abnahme. Der Auftraggeber hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können. Der Auftraggeber hat Mängel in nachvollziehbarer Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen zu melden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer soweit erforderlich bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf Wunsch des Auftragnehmers einen Datenträger mit dem betreffenden Programm zu übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat Mängel in angemessener Frist zu beseitigen. Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Mängeln setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder im Rahmen von § 9 Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Auftraggeber ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. Der Auftragnehmer kann die Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit er auf Grund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt.

Leistungszeit

Sind von uns Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.

Haftung für Mängel

Der Auftragnehmer haftet für etwaige Schäden nur, falls der Auftragnehmer eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmer zurückzuführen ist. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit oder Verzug der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Anbieter als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf diejenigen Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Vertragsschluss der Auftragnehmer vernünftigerweise aufgrund von Mitteilungen des Auftraggebers rechnen musste, jedoch höchstens auf den Betrag des Auftragswertes in einem Schadensfall. Bei laufend zu zahlender Pauschale ist die Haftung auf die in dem Jahr zu zahlende Pauschale begrenzt, in dem der einzelne Schadensfall entstand. Der Auftraggeber kann bei Vertragsabschluß eine weitergehende Haftung gegen gesonderte Vergütung verlangen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Dies gilt ausdrücklich auch vor Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten, die vom Auftragnehmer oder in dessen Auftrag durchgeführt werden. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Auftragnehmers verursacht wurde. Vor Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten ist der Auftraggeber zu einer Sicherung seiner Datenbestände angehalten. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen. Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so haben wir unbeschadet der dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche das Recht, in einem für den Auftraggeber zumutbaren Umfang nach dessen Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber vertragsgemäß genutzt werden können.

Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Druckfehler und Irrtümer bei der Preisliste bleiben unter Korrekturvorbehalt.

Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von uns eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Software von Dritten (Fremdherstellern)

Der Kunde erkennt die Lizenzbedingungen der entsprechenden Hersteller bei der Abnahme an und verpflichtet sich eventuell beiliegende Enduser-Agreements ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterzeichnen und zurückzusenden. Bei der von der Firma Ing.-Büro Schmitz gelieferten, fremdhergestellten Software, muß nach Stand von Wissenschaft und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden. Für Werbeangaben und Eigenschaftszusicherungen des Herstellers übernimmt die Firma Ing.-Büro Schmitz keine Gewährleistung. Weiterhin wird keine Gewährleistung übernommen für Module oder Programme, die nicht in einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Endprodukt stehen bzw. für dessen Funktion zwingend notwendig sind.

Sonstiges

Sofern dem Kunden Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, geht die deutsche Fassung stets vor.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesen AGBs eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Geldern.